Landesvorstand konstituiert sich und blickt auf Kommunalwahlen voraus

In seiner ersten Sitzung hat sich der Landesvorstand der KPV vor allem mit organisatorischen Fragen befasst. Außerdem stand die Vorbereitung der Kommunalwahl 2024 im Mittelpunkt.

Zu Beginn der Sitzung gratulierte der Landesvorsitzende Klaus Herrmann dem Vorstandsmitglied Markus Kleemann zur überzeugenden Wiederwahl als Bürgermeister der Gemeinde Oberstenfeld. Erfolgreich für die CDU waren auch die OB-Wahlen in Albstadt und Balingen, wo mit Roland Tralmer und Dirk Abel CDU-Mitglieder gewählt wurden.

Herrmann ging außerdem auf den anstehenden Flüchtlingsgipfel ein, bei dem sich einmal mehr zeigen wird, dass es grundlegender Neuregelungen in der Asyl- und Migrationspolitik bedarf, um speziell auch die Probleme der Kommunen zu lösen.

Ein Schwerpunkt der Sitzung war die Konstituierung des Landesvorstands, der bei der im März bei der Landestagung in Gerlingen neu gewählt wurde. Die im laufenden Jahr vorgesehenen Sitzungstermine wurden ebenso vorgestellt wie der Termin für den KPV-Kommunalkongress „Kinderbetreuung“, der am 23.09.2023 am Tittisee stattfinden soll. Für die Arbeit der nächsten Jahre wurden zudem Themenschwerpunkte besprochen

CDU-Landesgeschäftsführer Adrian Sonder berichtete über den Stand der Vorbereitungen für die voraussichtlich am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen. Über 600 kommunale Amts- und Mandatsträger haben sich an einer Umfrage beteiligt, die der CDU-Landesverband im Vorfeld durchgeführt hatte und die wichtige Punkte erbracht hatte. Als Top-Thema hat sich hier das Thema Kinderbetreuung herauskristallisiert, gefolgt von der medizinischen Versorgung vor Ort und dem Wohnungsbau.

Der stellvertretende Landesvorsitzende Ulli Hockenberger berichtete aus der CDU-Landtagsfraktion. Er blickte zurück auf das umfassende Paket zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften. Nicht alles, was geändert wurde, stieß in der CDU auf Begeisterung, aber Absprachen aus dem Koalitionsvertrag mussten eingehalten werden.

Einig war sich der Landesvorstand darin, dass eine weitere Absenkung des Quorums für Bürgerbegehren der Demokratie einen Bärendienst erweisen würde und dass aus der Sicht des Gemeinwohls durchaus darüber nachgedacht werden sollte, das Thema Bauleitplanung einem Bürgerentscheid zu entziehen – wie dies andere Bundesländer schon gemacht haben. Insgesamt werden die rechtlichen Möglichkeiten für eine zielführende Bürgerbeteiligung als ausreichend angesehen, so dass weitere gesetzliche oder verfassungsmäßige Änderungen nicht erforderlich sind.

Auch das Thema Grundsteuerreform wurde angesprochen: Zwar ist das Modell im Land vergleichsweise unbürokratisch, der Weg zur Datenerhebung und die aktuell gegebene Unsicherheit bezüglich der künftigen Steuerhöhe sorgen aber für viel Verdruss.

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